Regularien und Preise LAKFF 2024

Für das 24. Landshuter Kurzfilmfestival können bis zum 1. November 2023 Kurzfilme mit einer Länge bis zu 30 Minuten angemeldet werden. Alle Informationen dazu sind unter dem Menüpunkt Filmanmeldung zu finden.

1.

Der G-S-A Wettbewerb / D-A-CH Wettbewerb ist offen für Kurzfilme aus Deutschland, Österreich und der Schweiz in deutscher Sprache. In dieser Kategorie werden drei Preise vergeben.

Großer BMW Kurzfilmpreis: Vergabe durch eine Jury; das Preisgeld beträgt 5.000 Euro
Publikumspreis: das Preisgeld beträgt 2.000 Euro
Beste Komödie: Vergabe durch eine Jury; das Preisgeld beträgt 500 Euro

Eingereichte Filme dürfen nicht länger als 30 Minuten sein.

2.

Der internationale Wettbewerb ist offen für Kurzfilme weltweit. In dieser Kategorie werden zwei Preise vergeben.

Internationaler Kurzfilmpreis: Vergabe durch eine Jury; das Preisgeld beträgt 2.000 Euro
Publikumspreis: das Preisgeld beträgt 1.000 Euro

Eingereichte Filme dürfen nicht länger als 30 Minuten sein.

3.

Der Deadline_Award ist offen für Genre-Kurzfilme weltweit. Er wird an einen herausragenden internationalen Horror-, Mystery-, Fantasy-, Science-Fiction- oder Thriller-Kurzfilm.

Deadline_Award: Vergabe durch eine Jury; das Preisgeld beträgt 1.000 Euro
Deadline_Publikumspreis; das Preisgeld beträgt 300 Euro

Eingereichte Filme dürfen nicht länger als 30 Minuten sein.

4.

Der Animationswettbewerb ist offen für animierte Kurzfilme weltweit.

Das Preisgeld beträgt 750 Euro und wird von einer Jury vergeben.

Eingereichte Filme dürfen nicht länger als 30 Minuten sein.

5.

Der Dokumentarfilmwettbewerb ist offen für Kurzfilme aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Das Preisgeld beträgt 1.000 Euro und wird von einer Jury vergeben.

Eingereichte Filme dürfen nicht länger als 30 Minuten sein.

6.

Der Wettbewerb „Kurzes für Kids“ ist offen für Kinderkurzfilme aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz in deutscher Sprache teilnehmen.

Das Preisgeld beträgt 1.000 Euro und wird vom Publikum vergeben.

Eingereichte Filme dürfen nicht länger als 30 Minuten sein.

7.

Der Lokalrunde-Wettbewerb ist offen für Kurzfilme, die in Niederbayern entstanden sind, Niederbayern zum Thema haben oder niederbayerische Protagonisten vor oder hinter der Kamera haben.

Das Preisgeld beträgt 500 Euro und wird vom Publikum vergeben.

Eingereichte Filme dürfen nicht länger als 30 Minuten sein.

8.

Der DaHome Award ist ein Sonderpreis der Jury und wird an einen internationalen Kurzfilm verliehen, der sich auf besondere und außergewöhnliche Weise mit dem Thema Heimat auseinandersetzt.

Das Preisgeld beträgt 2.000 Euro und wird von einer Jury vergeben.

9.

Alle eingereichten Filme müssen nach dem 1. Januar 2022 fertiggestellt worden sein.

10.

Die Vorführformate auf dem Festival sind: DCP, Full-HD-High-Res Files, Apple ProRes

11.

Wenn die Originalversion des Films nicht in englischer oder deutscher Sprache vorliegt, muss der Film in englischer oder deutscher Sprache untertitelt werden.

12.

Mit der Einreichung Ihres Films oder Videos garantieren Sie, dass Sie über alle relevanten Genehmigungen, Lizenzen und Freigaben verfügen, damit Ihr Film oder Video in einer öffentlichen Vorstellung gezeigt werden kann.

13.

Der Veranstalter hat das Recht, Trailer und Ausschnitte des eingereichten und ausgewählten Films auf den Websites, Social-Media-Seiten des Festivals und im TV im Rahmen der Festivalberichterstattung zu zeigen, sofern dem Einreicher nicht ausdrücklich widersprochen wird.

14.

Werden mehr Filme eingereicht, als im Festivalprogramm gezeigt werden können, entscheidet eine Vorjury über die Zulassung zu den verschiedenen Programmen und Wettbewerben. Die angenommenen Filme werden von der künstlerischen Festivalleitung auf die verschiedenen Wettbewerbe und Programme aufgeteilt. Die Entscheidung der Vorjury ist endgültig.

15.

Eine Vorführgebühr wird nicht gezahlt.

16.

Festivalpässe und Reisekostenzuschuss:

Teilnehmende Filmemacher:innen haben die Möglichkeit sich kostenlos zu akkreditieren und erhalten bis zu drei Festivalpässe pro angenommenen Film. Alle anderen Teammitglieder können gegen eine Gebühr von 30 Euro pro Person akkreditiert werden.

Für jeden angenommenen Film wird eine Reisekostenpauschale gewährt. Der Reisekostenzuschuss kann nur einmal von einer Person beantragt werden, auch wenn diese mehrere Filme im Festivalprogramm hat. Der Reisekostenzuschuss kann nicht in bar ausgezahlt werden, sondern wird nach dem Festival an die dafür angemeldete Person überwiesen. Der Reisekostenzuschuss beträgt für:
• Bayern 80 €
• Restliches Deutschland 150 €
• Europäische Länder 250 €
• Rest der Welt 350 €

Die Kosten für Hotel und Unterkunft können wir leider nicht übernehmen.

17.

Mit der Einreichung erklärt sich der / die Einsender:in damit einverstanden, dass ihre Angaben für die Zwecke des Festivals gespeichert und genutzt werden und akzeptiert die Bestimmungen des Festivals.

18.

Mit der Einreichung eines Films akzeptiert der / die Einreicher:in alle Teilnahmebedingungen und die Datenschutzbestimmungen des Landshuter Kurzfilmfestivals.

19.

Mit der Einreichung eines Films akzeptiert der / die Einreicher:in alle Teilnahmebedingungen und die Datenschutzbestimmungen des Landshuter Kurzfilmfestivals.