
Regularien und Preise LAKFF 2023
Vom 1. September bis 1. Dezember 2022 können Kurzfilme für das 23. Landshuter Kurzfilmfestival 2023 eingereicht werden.
1.
BMW Grand Prix: Vergabe durch eine Jury; das Preisgeld beträgt 5.000 Euro
Publikumspreis: Das Preisgeld beträgt 2.000 Euro
Beste Komödie: Vergabe durch eine Jury; das Preisgeld beträgt 500 Euro
Eingereichte Filme dürfen nicht länger als 30 Minuten sein.
2.
Internationaler Bayernwerk-Kurzfilmpreis: Vergabe durch eine Jury; das Preisgeld beträgt 1.500 Euro
Publikumspreis: Das Preisgeld beträgt 1.000 Euro
Eingereichte Filme dürfen nicht länger als 30 Minuten sein.
3.
Deadline_Award: Vergabe durch eine Jury; das Preisgeld beträgt 1.000 Euro
Deadline_Audience Award: Das Preisgeld beträgt 300 Euro
Eingereichte Filme dürfen nicht länger als 30 Minuten sein.
4.
Das Preisgeld beträgt 750 Euro und wird von einer Jury vergeben.
Eingereichte Filme dürfen nicht länger als 30 Minuten sein.
5.
Das Preisgeld beträgt 1.000 Euro und wird von einer Jury vergeben.
Eingereichte Filme dürfen nicht länger als 30 Minuten sein.
6.
Das Preisgeld beträgt 1.000 Euro und wird vom Publikum verliehen.
Eingereichte Filme dürfen nicht länger als 30 Minuten sein.
7.
Das Preisgeld beträgt 2.000 Euro
8.
Das Preisgeld beträgt 2.000 Euro.
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Teilnehmende Filmemacher haben die Möglichkeit, sich kostenlos zu akkreditieren und erhalten bis zu drei Festivalpässe pro akzeptiertem Film. Alle anderen Teammitglieder können gegen eine Gebühr von 30 € akkreditiert werden.
Pro angenommenem Film gibt es eine Reisekostenpauschale. Dies ist nach der Fahrstrecke gestaffelt.
In Deutschland beträgt er bis 100 km 50 Euro, ab 100 km 100 Euro. Der Betrag beträgt 200 Euro für Teilnehmer aus anderen europäischen Ländern als Deutschland und 300 Euro für Teilnehmer aus dem Rest der Welt. Bei mehreren Filmen im Programm ist die Reisekostenpauschale auf ein Maximum begrenzt. Die maximale Reisekostenpauschale beträgt 300 Euro für Deutschland, 500 Euro für andere europäische Länder und 700 Euro für den Rest der Welt. Die Reisekostenpauschale kann nicht bar ausbezahlt werden, sondern wird der angemeldeten Person nach dem Festival überwiesen.
Kosten für die Unterkunft können wir nicht übernehmen.
17.
18.
Mit der Anmeldung stimmt der / die Anmelder*in der Speicherung und Weiterverarbeitung der Daten im Rahmen des Festivals zu.