Regularien und Preise LAKFF 2023

Vom 1. September bis 1. Dezember 2022 können Kurzfilme für das 23. Landshuter Kurzfilmfestival 2023 eingereicht werden.

1.

Der D-A-CH Wettbewerb ist offen für Kurzfilme aus Deutschland, Österreich und der Schweiz in deutscher Sprache. In dieser Kategorie werden drei Preise vergeben.

BMW Grand Prix: Vergabe durch eine Jury; das Preisgeld beträgt 5.000 Euro
Publikumspreis: Das Preisgeld beträgt 2.000 Euro
Beste Komödie: Vergabe durch eine Jury; das Preisgeld beträgt 500 Euro

Eingereichte Filme dürfen nicht länger als 30 Minuten sein.

2.

Der internationale Wettbewerb ist offen für Kurzfilme weltweit. In dieser Kategorie werden zwei Preise vergeben.

Internationaler Bayernwerk-Kurzfilmpreis: Vergabe durch eine Jury; das Preisgeld beträgt 1.500 Euro
Publikumspreis: Das Preisgeld beträgt 1.000 Euro

Eingereichte Filme dürfen nicht länger als 30 Minuten sein.

3.

Der Deadline_Award ist offen für Genre-Kurzfilme weltweit. Er wird an einen herausragenden internationalen Horror-, Mystery-, Fantasy-, Science-Fiction- oder Thriller-Kurzfilm vergeben.

Deadline_Award: Vergabe durch eine Jury; das Preisgeld beträgt 1.000 Euro
Deadline_Audience Award: Das Preisgeld beträgt 300 Euro

Eingereichte Filme dürfen nicht länger als 30 Minuten sein.

4.

Der Animationswettbewerb ist offen für animierte Kurzfilmen weltweit.

Das Preisgeld beträgt 750 Euro und wird von einer Jury vergeben.

Eingereichte Filme dürfen nicht länger als 30 Minuten sein.

5.

Der Dokumentarfilmwettbewerb ist offen für Kurzdokumentarfilme weltweit.

Das Preisgeld beträgt 1.000 Euro und wird von einer Jury vergeben.

Eingereichte Filme dürfen nicht länger als 30 Minuten sein.

6.

Der Wettbewerb Kurzes für Kids ist offen für Kinderkurzfilme aus Deutschland, Österreich und der Schweiz in deutscher Sprache.

Das Preisgeld beträgt 1.000 Euro und wird vom Publikum verliehen.

Eingereichte Filme dürfen nicht länger als 30 Minuten sein.

7.

Der Innovation Award wird unter allen Wettbewerbsfilmen des Festivals vergeben. Er ist ein Jurypreis und wird von allen Jurymitgliedern des Festivals gewählt. Der Innovation Award wird einem besonders außergewöhnlichen, innovativen Film verliehen.

Das Preisgeld beträgt 2.000 Euro

8.

Der DaHome Award ist ein Sonderpreis der Jury und wird an einen internationalen Kurzfilm verliehen, der sich in besonderer und außergewöhnlicher Weise mit dem Thema Heimat auseinandersetzt.

Das Preisgeld beträgt 2.000 Euro.

9.

Die eingereichten Filme müssen nach dem 1. Januar 2021 fertiggestellt worden sein.

10.

Die Screening-Formate auf dem Festival sind: DCP, Full-HD-High-Res-Dateien, Apple ProRes

11.

Wenn die Originalversion des Films nicht in englischer oder deutscher Sprache ist, muss der Film in englischer oder deutscher Sprache untertitelt sein.

12.

Mit der Einreichung Ihres Films oder Videos garantieren Sie, dass Sie über alle relevanten Genehmigungen, Lizenzen und Freigaben verfügen, damit Ihr Film oder Video in einer öffentlichen Vorstellung gezeigt werden darf.

13.

Der Veranstalter hat das Recht Ausschnitte des eingereichten und ausgewählten Films auf den Web-, Social-Media-Seiten des Festivals und im TV im Rahmen der Festivalberichterstattung zu zeigen, sofern dies nicht ausdrücklich vom Einreicher widerrufen wird.

14.

Werden mehr Filme eingereicht, als in den Festivalprogrammen gezeigt werden können, entscheidet eine Vorjury über die Zulassung zu den verschiedenen Programmen und Wettbewerben. Die Entscheidung der Vorjury ist endgültig.

15.

Eine Vorführgebühr wird nicht gezahlt.

16.

Festivalpässe und Reisekostenpauschale:

Teilnehmende Filmemacher haben die Möglichkeit, sich kostenlos zu akkreditieren und erhalten bis zu drei Festivalpässe pro akzeptiertem Film. Alle anderen Teammitglieder können gegen eine Gebühr von 30 € akkreditiert werden.

Pro angenommenem Film gibt es eine Reisekostenpauschale. Dies ist nach der Fahrstrecke gestaffelt.
In Deutschland beträgt er bis 100 km 50 Euro, ab 100 km 100 Euro. Der Betrag beträgt 200 Euro für Teilnehmer aus anderen europäischen Ländern als Deutschland und 300 Euro für Teilnehmer aus dem Rest der Welt. Bei mehreren Filmen im Programm ist die Reisekostenpauschale auf ein Maximum begrenzt. Die maximale Reisekostenpauschale beträgt 300 Euro für Deutschland, 500 Euro für andere europäische Länder und 700 Euro für den Rest der Welt. Die Reisekostenpauschale kann nicht bar ausbezahlt werden, sondern wird der angemeldeten Person nach dem Festival überwiesen.

Kosten für die Unterkunft können wir nicht übernehmen.

17.

Mit der Einsendung erklärt sich der / die Einsender:in damit einverstanden, dass seine Angaben gespeichert und im Rahmen des Festivals verwendet werden und akzeptiert die Bestimmungen des Festivals.

18.

Mit der Anmeldung stimmt der / die Anmelder*in der Speicherung und Weiterverarbeitung der Daten im Rahmen des Festivals zu.

19.

Mit der Einreichung eines Films akzeptiert der / die Einreicher:in alle Teilnahmebedingungen und die Datenschutzbestimmungen des Landshuter Kurzfilmfestivals.